1. Vertragsschluss
a.Zwischen dem Gast und dem Hotel Fritz kommt ein Vertrag nach Maßgabe der erforderlichen Bedingungen, sofern das/die Zimmer, Räume, sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel schriftlich zugesagt wurden.
b.Wird für eine Reservierung vom Hotel Fritz eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gewährt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
c.Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt dieser für ihn angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Bindungen ein zu stehen.
d.Wird für die Reservierung ein Gutschein verwendet, so Wird dies bei Buchung durch den Gast vom Hotel Fritz bei dem entsprechenden Unternehmen eingelöst. e.Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so WIRD der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unerwartet widersprochen hat, unerwartet mit der Annahme der Leistungen.
2. An- und Abreise
a.Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-Zeit) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-Zeit) muss bis 10:30 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b.Bei einer geplanten Abreise nach 10:30 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel Fritz dem zustimmt, ist bei Abreise bis 16:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
c.Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel Fritz über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder vorab angekündigte Spätanreise nach 18 Uhr.
3. Leistungen
a.Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Angaben im Hausprospekt, den Internetseiten oder den getroffenen Vereinbarungen.
b.Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
c.Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Leistungen nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
d.Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel Fritz berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Zahlung
a.Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen vor Anreise des Gastes fällig.
b.Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel Fritz eine Zwischenrechnung erstellen.
c.Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel Fritz vorbehalten.
d.Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet.
e.Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Valwig/Mosel. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
5. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
a.Hotelzimmer und Arrangements die über das Hotel direkt gebucht wurden: Eine Stornierung von 1-3 Zimmern ist bis zum 8. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Eine Stornierung von mehr wie 3 Zimmern ist bis 30 Tage vor Anreise (Rechnungsstellung) möglich.
Bei kürzeren Stornierungen behalten wir uns vor 90% des Gesamtbetrages zu berechnen. Bei Stornierung bis 2 Tage vor Anreise, Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag oder im Fall einer Frühabreise wird der Gesamtbetrag fällig, bzw. findet keine Erstattung statt.
b.Arrangement mit Gutscheinen: Eine Stornierung ist nach erfolgter Buchung nicht möglich, eine Umbuchung des Termins ist bis 14 Tage vor Anreise lediglich aus Kulanz möglich.
6. Haftung
a.Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel Fritz ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
b.Das Hotel Fritz haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder aufgrund höherer Gewalt insbesondere Hochwasser unmöglich wird. Das Hotel Fritz bemüht sich in Fällen dieser um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
c.Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels Fritz wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
a.Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel Fritz ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
b.Hat das Hotel Fritz begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhe kann das Hotel Fritz das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
8. Gutscheine
a.Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende Zahlung eingegangen ist. Der Originalgutschein ist vor Inanspruchnahme der Leistung dem Hotel Fritz vorzulegen.
b.Eine Erstattung von Gutscheinen, von internen Unternehmen ist nicht möglich
9. Sonstiges
a.Tier darf nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels Fritz und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
b.Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
c.Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel Fritz ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
d. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den gewöhnlichen Tischschmuck handelt.
e.Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel Fritz bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und ggf. Teilnehmernamenslisten erinnern. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
f.Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Zulassung desselben Dritten ist nur mit Zustimmung durch das Hotel Fritz zulässig.
10. Allgemeines
a.Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels (Valwig/Mosel) als vereinbart.
b.Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.